Kontrollfristen
Die Kontrollfristen für Elektroinstallationen sind in der Niederspannungs-Installations-Verordnung vom 1.1.2002 festgelegt. Sämtliche Anlagen werden erstmals nach der Neuinstallation geprüft. Danach gelten folgende Fristen:
- Jährlich
Baustellen und Märkte - Alle 5 Jahre
Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Gaststätten, Dancings, Alters- und Kinderheime, Spitäler, Schulhäuser, Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten, Campingplätze und Bootsanlegestellen, Hallen- und Freibäder, Kläranlagen, Untertagsbauten, Tunnels und Kavernen. - Alle 10 Jahre
Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten, nasse oder feuergefährdete gewerblich benutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe, Verkaufsläden, Kirchen, Museen, Zeughäuser und Zivilschutzanlagen, Sportboote und Vergnügungsschiffe. - Alle 20 Jahre
Wohnbauten - Zusätzlich
Bei Handänderungen, wenn die Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Ihr Stromnetzbetreiber kennt die vorgeschriebenen Fristen und avisiert Sie rechtzeitig.

