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Kontrollfristen

Kontrollfristen

Die Kontrollfristen für Elektroinstallationen sind in der Niederspannungs-Installations-Verordnung vom 1.1.2002  festgelegt. Sämtliche Anlagen werden erstmals nach der Neuinstallation geprüft. Danach gelten folgende Fristen: 

  • Jährlich
    Baustellen und Märkte
  • Alle 5 Jahre
    Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Gaststätten, Dancings, Alters- und Kinderheime, Spitäler, Schulhäuser, Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten, Campingplätze und Bootsanlegestellen, Hallen- und Freibäder, Kläranlagen, Untertagsbauten, Tunnels und Kavernen.
  • Alle 10 Jahre
    Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten, nasse oder feuergefährdete gewerblich benutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe, Verkaufsläden, Kirchen, Museen, Zeughäuser und Zivilschutzanlagen, Sportboote und Vergnügungsschiffe.
  • Alle 20 Jahre
    Wohnbauten
  • Zusätzlich
    Bei Handänderungen, wenn die Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Ihr Stromnetzbetreiber kennt die vorgeschriebenen Fristen und avisiert Sie rechtzeitig.

 

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