Werkskontrolle
Strom ist nützlich und praktisch. Doch er kann auch gefährlich sein, wenn er unsachgemäss verwendet wird oder in fehlerhaften oder beschädigten Installationen fliesst.
Deshalb schreibt eine Bundesverordnung vor, dass Gebäudeeigentümer ihre elektrischen Installationen nach der Erstellung und dann in periodischen Abständen kontrollieren müssen. Der gefahrlose Zustand muss der Eigentümer dem Netzbetreiber (Elektrizitätswerk) mit einem Sicherheitsnachweis bescheinigen.
Die Elektrizitätswerke als Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungs-Installationen zu führen und die Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Hier finden Sie einige Formulare zur Werkskontrolle:
Formulare für Eigentümer
- Informationen für Eigentümer
- Anleitung und Ablauf Periodische Kontrolle
- Kontrollauftrag
- Antrag um Fristverlängerung
Formulare für Installateure
Ihre Ansprechspartner bei der Werkskontrolle des EBS:
Adi Schelbert, Leiter Werkskontrolle
Tel. 041 819 69 40, a.schelbert@ebs-strom.ch
Daniel Giger, Sicherheitsberater Werkskontrolle
Tel. 041 819 69 49, d.giger@ebs-strom.ch
Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG
Werkskontrolle, Riedstrasse 17, Postfach 144, 6431 Schwyz

